BAB - Wenn die Ausbildungvergütung nicht reicht
Die BAB wir generell nur für eine berufsvorbereitende Maßnahme und eine berufliche Ausbildung gezahlt. Um BAB zu erhalten musst du einige Kriterien erfüllen:
- Ein gültiger Ausbildungsvertrag muss vorliegen.
- Es wird vorausgesetzt, dass du während der Ausbildung nicht bei deinen Eltern wohnen kannst, da diese vom Ausbildungsplatz zu weit weg wohnen.
- Um die Leistung zu erhalten, musst du im Normalfall die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
Auch wenn du über 18 Jahre alt bist, verheiratet bist oder in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft lebst, hast du einen Anspruch auf BAB.
Wieviel steht mir zu?
Die Höhe der Ausbildungsbeihilfe hängt von deinem Gesamtbedarf und dem anzurechnenden Einkommen ab. Neben deinem eigenen Einkommen als Azubi, wird auch das Einkommen deiner Eltern und gegebenenfalls deines Lebenspartners/ Ehepartner berücksichtigt.
Wie hoch die voraussichtliche Förderhöhe in deinem Fall ist, kannst du mit dem BAB-Rechner der Agentur für Arbeit ermitteln.